Die Mitglieder des BTG sind Verbände der Seit der Gründung im Jahr 2001 sind bundesweit 26 Verbände dem BTG beigetreten.
Die Mitglieder bilden gemeinsam die mindestens einmal im Jahr einberufene Mitgliederversammlung. Bei den Sitzungen werden sie vertreten durch ihre jeweiligen Vorsitzenden oder einen Bevollmächtigten. Weitere Vertreter der Mitglieder können ohne Stimmrecht an den Versammlungen teilnehmen. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von vier Jahren. Sie beschließt u.a. über die Entgegennahme des Berichts des Vorstands, die Genehmigung des Haushaltsplans und Änderungen der Satzung. |
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letzte Aktualisierung 28.07.2011 10:30 |