Die Mitglieder des BTG sind Verbände der Teilnehmergemeinschaf-ten nach § 26a und § 26e des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).
Seit der Gründung im Jahr 2001 sind bundesweit 27 Verbände dem BTG beigetreten.

Die Teilnehmer der BTG-Mitgliederversammlung 2008 in Teistungenburg (Thüringen)
Die Mitglieder bilden gemeinsam die mindestens einmal im Jahr einberufene Mitgliederversammlung. Bei den Sitzungen werden sie vertreten durch ihre jeweiligen Vorsitzenden oder einen Bevollmächtigten. Weitere Vertreter der Mitglieder können ohne Stimmrecht an den Versammlungen teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von vier Jahren. Sie beschließt u.a. über die Entgegennahme des Berichts des Vorstands, die Genehmigung des Haushaltsplans und Änderungen der Satzung.
BTG Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen |
BTG |
|
| Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.V. | ||
|
||
| Rechtsform | eingetragener Verein | |
| Zuständigkeit | Bundesrepublik Deutschland | |
| Sitz | Berlin | |
| Gründungsjahr | 2001 |
|
| Präsident | Ekkehard Horrmann | |
| Vizepräsident | Johannes Billen | |
| Geschäftsführer | Joachim Hartmann | |
| Geschäftsstelle | Republikstraße 45 39218 Schönebeck Tel. (03928) 4692-0 |
|
| Internet | www.btg-bund.de | |
letzte Aktualisierung 10.12.2010 16:54 |