Herzlich Willkommen beim BTG e. V. - Der Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften (BTG) e. V. mit Sitz in Berlin vertritt die gemeinsa-men Interessen von...
Link: Flyer (ca. 1,8 MB) Wünschen Sie weitere Informationen, so können Sie gerne mit unserer Geschäftsstelle beim VTG Sachsen-Anhalt in Kontakt treten.
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BTG beteiligt sich an der INTERGEO 2011
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BTG-Mitgliederversammlung 2011 in Ilshofen
Am Ende der Tagung konnten alle Teilneh- mer bestätigen: Die Region Franken- Hohen- lohe ist ein Geheimtipp! Die nächste BTG-Mitgliederversammlung wird vom VLF Brandenburg vsl. im Septem- ber 2012 ausgerichtet. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Link: Presseartikel "Südwest Presse" Link: 10 Thesen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums
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Flurneuordnung in der GAP 2020 der EUDas Instrument Flurneuordnung unterstützt in vielen gesellschaftlich und politisch relevanten Bereichen eine nachhaltige und integrative ländliche Entwicklung und kann wesentlich zur Umsetzung der Europa-Strategie 2020 und der GAP 2020 der Europäischen Union beitragen. Den aktuellen Standpunkt des BTG finden Sie hier zum Downloaden. Link: Flurneuordnung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2020
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BTG-Vorstands und -Beiratssitzung 2011 in Brüssel
In den Gesprächen mit Herrn Dr. Peter Jahr (MdEP), Mitglied des Ausschusses für Land- wirtschaft und Ländliche Entwicklung, sowie Herrn Dr. Willi Schulz-Greve, Abteilungsleiter in der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission, hat sich der BTG-Vorstand aktiv in diese spannende und zukunftweisende Diskussion eingebracht und die Interessen der Teilnehmergemeinschaften vertreten.
Auch die Anerkennung der sogenannten Drittmittel, konkret der Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaften, als nationale Kofinanzierung zu den EU-Fördergeldern ist ein wichtiges Thema. Angespannte Haushaltskassen führen schon jetzt dazu, dass in einzelnen Bundesländern die Fördermittel der EU nicht vollumfänglich genutzt werden können, weil es an der erforderlichen Kofinanzierung fehlt. Hier ist künftig Kreativität gefragt, damit einzelne Regionen nicht von der ländlichen Entwicklung abgekoppelt werden!
Der BTG-Vorstand hat in den zwei Tagen Brüssel sicher nicht „auf den Kopf gestellt“. Aber es war wichtig, die Interessen der Teil-
nehmergemeinschaften zu bekunden und zugleich konkrete Vorschläge zu formulieren. Die Flurbereinigung ist und bleibt ein wichti-
ges Instrument für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räu-
me. Ein großes Dankeschön gilt den Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern der Branden-
burger Landesvertretung für die gewährte Gastfreundschaft und das Angebot, auch in Zukunft dem BTG-Vorstand beim Transport der Vorschläge zu den Akteuren in Brüssel hilfreich zur Seite zu stehen. Zum Abschluss sei noch der Leiter der Landesvertretung, Herr Dr. Marcus Wenig, zitiert: „Sie als BTG-Vorstand sind genau zum richtigen Zeitpunkt nach Brüssel gekommen, um ihre Interessen zu artikulieren“.
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Der ländliche Raum braucht Verbündete
Bodenordnung nach dem Flurbereinigungs- gesetz ist ein erprobtes Instrument der Land-entwicklung, um erfolgreich auf diese Herausforderungen zu reagieren. Der Bundesverband für Teilnehmergemein- schaften (BTG) setzt sich in zahlreichen Gesprächen mit den politisch Verantwort- lichen und mit befreundeten Organisationen und Verbänden dafür ein, dass der Landentwicklung auch in Zukunft der notwendige Stellenwert zugemessen wird. Die Diskussion über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU in der Förderperiode 2014 ff. ist bereits eingeläutet und in vollem Gange. Die Landentwicklung braucht hierfür Verbündete auf allen Ebenen: im EU-Parlament, im Deutschen Bundestag, in den Landesparlamenten und in den Kommunen. Die Europäische Kommission hat am 18.11.2010 ihre Vorschläge für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis zum Jahr 2020 vorgelegt. Den Volltext der Mitteilungen finden Sie hier zum Download. Link: Europäische Kommision GAP 2020 Die Verbände wurden am 22.11.2010 in Berlin durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterrichtet. Hierbei war auch der BTG vertreten. Unser Bundesverband wird sich auch weiterhin aktiv in die laufende Diskussion einbringen.
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BTG-Mitgliederversammlung 2010 in Stolberg/Harz
Im Mittelpunkt der Tagesordnung standen neben einer eintägigen Fachexkursion der Erfahrungs-austausch und die Diskussion zu aktuellen Themen des ländlichen Raumes und der ländlichen Entwicklung. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Onko Aeikens (CDU), hob bei seiner Begrüßung der Gäste die Bedeutung der Flurneuord- nung für Sachsen-Anhalt hervor.
Gefordert wurden in der Diskussion darüber hinaus die . Verlässlichkeit bei der Finanzierung (7 Jahre) Thema war auch ein Gespräch des BTG mit den EU-Abgeordneten Dr. Peter Jahr und Reimer Böge am 14.04.2010 in Brüssel, bei dem der Vorstand des BTG die Gelegenheit hatte, die Bedeutung der Flurbereinigung für die ländliche Entwicklung auch mit Blick auf die nächste EU-Förderperiode darzu-stellen. Im Zuge der Mitgliederversammlung wurde auch der neue BTG-Flyer mit dem Thema „Flurbereinigung schafft Zukunft“ vorgestellt, welcher auf dieser Internetseite zum Download zur Verfügung steht (siehe oben). Die nächste Mitgliederversammlung findet in der Zeit vom 19. bis 21.09.2011 in Schwäbisch Hall statt. Ausrichter ist in diesem Jahr der VTG Baden-Württemberg.
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Föderalismusreform I - Gutachten zum FlurbereinigungsrechtDer Bundesverband der Teilnehmergemeinschaften e.V. (BTG) hat sich im Rahmen des An-hörungsverfahrens zur Föderalismusreform gegen die geplante Verlagerung des Flurbereinigungs-rechts vom Bund auf die Länder ausgesprochen. Bereits in diesem Diskussionsprozess konnte mit Herrn Univ.-Prof. i.R. Dr.-Ing., Dr.h.c. mult. Erich Weiß ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Bodenrechts gewonnen werden, der die Auffassung des BTG, das materielle Recht der Flurbereinigung nicht auf die Länder zu übertragen, nachhaltig unterstützt hat. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 hat der Gesetzgeber die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz der Flurbereinigung vom Bund auf die Länder angekündigt. Die beabsichtigte Verlagerung des Flurbereinigungsrechts auf die Länder durch die Grundge-setzänderung ist jedoch nicht vollzogen worden. Die vollständige Dokumentation (25 MB!) erhalten Sie |
letzte Aktualisierung 20.10.2011 9:59 |