BTG-Vorstands- und Beiratssitzung
in Hannoversch Münden
Die nächste Sitzung des Vorstands findet am 9./10. März 2009 in Hannoversch Münden statt. An der Sitzung nehmen auch die Beiräte aus den einzelnen Bundesländern teil.
BTG-Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Die Stellungnahme wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages am 09.04.2008 vorgelegt.
Die Stellungnahme kann | hier ...| gelesen werden.
BTG-Mitgliederversammlung 2008
in Teistungen
Die Mitgliederversammlung 2008 des BTG fand in der Zeit vom 15. bis 17. September in Teistungen/Teistungenburg (Thüringen) statt.
Im Mittelpunkt der Tagesordnung standen neben einer eintägigen Fachexkursion der Erfahrungsaustausch und die Diskussion zu aktuellen Themen des ländlichen Raumes und der ländlichen Entwicklung durch Flurneuordnung.
Der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, hob bei seiner Begrüßung der Gäste die Bedeutung der Flurneuordnung für den Freistaat Thüringen hervor.
Dr. Karl-Martin Prell, stv. Leiter der Abteilung Naturschutz, Ländlicher Raum im Thüringer Landwirtschaftsministerium erläuterte die Schwerpunkte und Perspektiven der Landentwicklung in Thüringen.
Föderalismusreform I
Gutachten zum Flurbereinigungsrecht
Der Bundesverband der Teilnehmergemeinschaften e.V. (BTG) hat sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Föderalismusreform gegen die geplante Verlagerung des Flurbereinigungsrechts vom Bund auf die Länder ausgesprochen. Bereits in diesem Diskussionsprozess konnte mit Herrn Univ.-Prof. i.R. Dr.-Ing., Dr.h.c. mult .Erich Weiß ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Bodenrechts gewonnen werden, der die Auffassung des BTG, das materielle Recht der Flurbereinigung nicht auf die Länder zu übertragen, nachhaltig unterstützt hat.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 hat der Gesetzgeber die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz der Flurbereinigung vom Bund auf die Länder angekündigt. Die beabsichtigte Verlagerung des Flurbereinigungsrechts auf die Länder durch die Grundgesetzänderung ist jedoch nicht vollzogen worden.
Damit bleibt die Zuständigkeit des Bundes für das materielle Recht der Flurbereinigung als Ländliches Bodenrecht unverändert erhalten.
Dies wird mit der von Prof. Weiß nun vorgelegten Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen.
Die vollständige Dokumentation (25 MB) erhalten Sie | hier ...|
in 12 Teilen zum Download ... oder
in einer Gesamt-Datei zum Download
Eine weitere Veröffentlichung zum Thema finden Sie in der "Zeitschrift für Vermessungstechnik" (Heft 4/2006) | hier...| zum Download ...
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ArgeLandentwicklung
Der Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ArgeLandentwicklung liegt derzeit bei Niedersachsen. Am 26.06.2008 fand deshalb in Hannover ein ausführliches Gespräch unter Leitung des Präsidenten des BTG, Ekkehard Horrmann, mit dem Vorsitzenden und der Geschäftsführerin der ArgeLandentwicklung, Herrn Ministerialdirigent Rainer Beckedorf und Frau Ministerialrätin Helma Spöring, statt. In dem Gespräch konnte eine breite Übereinstimmung in zentralen Fragen der Landentwicklung und der Flurneuordnung festgestellt werden.
Zur ArgeLandentwicklung geht es | hier ...|
Nachrichten ...
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